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Kooperierende Einrichtungen der KJP-Ausbildung


Übersicht der Standorte kooperierender Einrichtungen der KJP-Ausbildung

Kooperationen mit allen kinder- und ju­gend­psychia­trischen und -psy­cho­thera­peu­tischen Kliniken in Bran­den­burg und Berlin sowie zahl­reichen Kliniken in nahezu allen Bundesländern

Die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugend­lichen­psy­cho­thera­peut*in (KJP) lebt durch ihre Viel­fäl­tig­keit. Unsere Aus­zu­bil­den­den werden mit der ambulanten psy­cho­the­ra­peu­tischen Be­hand­lungs­rea­lität ebenso vertraut wie mit dem sta­tio­nären Be­hand­lungs­setting.

Dabei setzen wir auf die tragfähige Zu­sam­men­ar­beit mit unseren gut 250 kooperierenden Einrichtungen wie Ko­opera­tions­kliniken, Institutsambulanzen und Praxen deutschlandweit.

Nach begründeter Anfrage können auch neue Koope­ra­tio­nen für die Prak­tische Tätigkeit 1 oder 2 angebahnt werden.

Durch Vertragspartnerschaften mit Su­per­vi­sor*in­nen, Kli­ni­ken und Lehrpraxen kann die KJP-Ausbildung somit deutsch­land­weit wohn­ort­nah absolviert werden.

Praktische Tätigkeit 1 (PT 1)

Kooperationskliniken

Für die Ableistung der Praktischen Tätigkeit (= PT 1) gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prü­fungs­ver­ord­nung für Kinder- und Ju­gend­lichen­psy­cho­thera­peut*in­nen (KJPsychTh-APrV) bestehen mit allen kinder- und ju­gend­psy­chia­trischen Kliniken der Länder Berlin und Bran­den­burg Koope­ra­tionen. Darüber hinaus be­ste­hen Ko­ope­ra­tio­nen zu vielen Kliniken bun­des­weit.

Von den sogenannten "1200 Stunden Psy­chia­trie" können bis zu 600 Stunden auch in der Praxis von Kinder- und Ju­gend­psy­chia­ter*in­nen oder von Fachärzt*innen für Kin­der- und Jugendpsychiatrie und -psy­cho­the­ra­pie ab­sol­viert werden, sofern dieser im Sinne des § 2 Absatz 2 Punkt 1 über eine Weiterbildungsermächtigung verfügt.

Eine detaillierte Auflistung der koope­rie­ren­den Kliniken und Praxen ent­neh­men Sie bitte gern der Übersicht.

Platzvergabe

Die Vergabe der Plätze in den kooperierenden Kliniken, Am­bu­lan­zen und Pra­xen erfolgt in di­rek­ter Absprache zwischen den Aus­zu­bil­den­den und den Lei­ter*in­nen der Ko­ope­ra­tions­ein­rich­tun­gen.

Unterstützung beim Be­wer­bungs­ver­fahren

Wir halten zu den meisten unserer koope­rie­ren­den Ein­rich­tun­gen einen fach­lich engen, kol­le­gia­len Austausch. Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf vor der Bewerbung um einen Kli­nik­platz, z. B. in folgender Weise:

  • persönliches Informations- und Be­ra­tungs­ge­spräch mit Frau Kiraj (Fach­be­reichs­lei­te­rin Praktische Tä­tig­keit), 
  • Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen,
  • ggf. Empfehlungsschreiben nach er­folg­rei­cher Ab­sol­vie­rung der PT 2 an unserer Aus­bil­dungs­am­bu­lanz.

Praktische Tätigkeit 2 (PT 2)

Kooperationskliniken

Die Ableistung der Praktischen Tätigkeit (= PT 2) gemäß § 8 Psy­cho­the­ra­peu­ten­gesetz (Psych­ThG) und dem § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kin­der- und Ju­gend­lichen­psy­cho­thera­peut*in­nen (KJPsych­Th-APrV), also 600 Stunden in einer psy­cho­the­ra­peu­ti­schen oder psychosomatischen Einrichtung, ist eben­falls bundesweit mög­lich. 

Explizit für Auszubildende mit weniger Vor­er­fah­run­gen in der (test-) psy­cho­lo­gi­schen Diagnostik bieten die 600 Stunden Praktische Tätigkeit 2 in der API-Ambulanz sehr gute Qualifizierungschancen und Lern­po­ten­zia­le und be­rei­ten die spätere selb­stän­dige the­ra­peu­tische Behandlung unter Su­per­vi­sion optimal vor.

Inhalte

  • Kennenlernen und aktive Mitgestaltung des dia­gnos­ti­schen Prozesses vom Erst­ge­spräch bis zur the­ra­peu­ti­schen Ent­schei­dung
  • Planung, Durchführung und Auswertung der Ba­sis­dia­gnos­tik sowie der ver­tie­fen­den Leis­tungs- und psy­cho­lo­gischen Dia­gnos­tik unter Anleitung ap­pro­bier­ter Psy­cho­thera­peut*in­nen
  • Psychopathologische Befundung
  • Selbständige Durchführung von Erst- und Aus­wer­tungs­ge­sprä­chen unter Anleitung
  • Übernahme von Diagnostikfällen in der LRS-Sprech­stunde
  • Teilnahme an Einzel- und Grup­pen­the­ra­pien als Co-The­ra­peut*in
  • Teilnahme an Diagnosekonferenzen
  • Hospitation bei Einzel- und Grup­pen­su­per­vi­sio­nen sowie in der Lern­therapie

Praktische Ausbildung

API Ambulanz

Die Fallbehandlung unter Supervision ist in der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz in Pots­dam mög­lich.

Unsere Patient*innen decken die gesamte Altersspanne (von 0 bis 21 Jahren) sowie das gesamte Diagnose- und Be­hand­lungs­spek­trum der Kinder- und Ju­gend­lichen­psy­cho­the­ra­pie ab.

Für die Behandlung sind unsere ca. 30 mo­dern ein­ge­rich­te­ten The­ra­pie­räume mit allen not­wen­digen technischen Vor­aus­set­zun­gen für die video­ba­sier­te, thera­pie­be­glei­tende Supervision (Tablet, Laptops, etc.) ausgestattet.

Ergänzend verfügen wir über eine um­fang­reiche Bi­blio­thek (Fachliteratur, the­ra­peu­tische Manuale und Bücher so­wie Test­ma­te­ria­lien) und stellen gern the­ra­peu­tische Spiel- und Ma­te­rial­angebote für die Be­hand­lungen zur Ver­fü­gung (u. a. Spiele, Spiel­zimmer, Kunst­raum).

Lehrambulanzen und Lehrpraxen

Zu allen regionalen Lehrambulanzen an kinder- und ju­gend­psy­chia­tri­schen Uni­ver­si­täts­am­bu­lan­zen (z. B. Charité Berlin, Uni­ver­si­täts­klinikum Mag­de­burg) sowie kinder- und ju­gend­psy­chia­trischen Kliniken in privater Trä­ger­schaft (As­kle­pios Klinikum, DRK Kliniken West­end, Evangelisches Kran­ken­haus Königin Elisabeth Herzberge, Klinikum Frank­furt/Oder, Ruppiner Kliniken Neuruppin, St. Joseph Kran­ken­haus Berlin, Vivantes Klinikum Berlin) be­ste­hen tragfähige Koope­ra­tionen.

Lehrpraxen, mit denen wir eine langjährige, trag­fähige Zu­sam­men­ar­beit pfle­gen, sind im Raum Berlin/Brandenburg die Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Ju­gend­alters Dr. med. Ingrid Hösch, das MVZ Gebauer & Team sowie die Praxis für Kinder- und Ju­gend­psychiatrie Dr. med. Andreas Knobloch. Die Lehrambulanzen und –praxen arbeiten nach den gleichen Qua­li­täts­standards wie die Aus­bil­dungs­am­bu­lanz in Potsdam.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach individuellen Lösungen im gesamten Bundesgebiet.