Kosten der KJP-Ausbildung


Kosten KJP-Ausbildung | API Potsdam

Welche Leistungen sind in den Kosten der KJP-Ausbildung enthalten?

Vollzeitausbildung

In der Ausbildungsgrundgebühr der API Potsdam für die Voll­zeit­aus­bildung über drei Jahre sind die fol­gen­den Leistungen enthalten:

  • 600 h Theorieausbildung,
  • 120 h Selbsterfahrung,
  • Einführungsworkshop "Diagnostik",
  • Verwaltungskosten & Anmeldegebühren,
  • Ausstellung einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung bzw. eines Zertifikates.

Selbstverständlich fallen für unser Be­wer­bungs­ver­fahren oder individuell in An­spruch genommene Be­ra­tungs­ge­spräche zur Entscheidungsfindung be­züg­lich der Aus­bil­dungs­platz­wahl keine gesonderten Ge­büh­ren an.

Die Gesamtgrundgebühr bei Absolvierung der Vollzeitaus­bildung beträgt 15.840 € ab 01.04.2023.

Die Gebühren werden monatlich gestaffelt in Höhe von 440 € über drei Jahre fällig.


Teilzeitausbildung

Ab dem Beginn des 4. Ausbildungsjahres wer­den Verwaltungsgebühren erhoben (im 4. und 5. Jahr 30 € monatlich bzw. ab dem 6. Jahr 40 € mo­nat­lich).

Damit erhöht sich entsprechend die Ge­samt­grund­ge­bühr in Abhängigkeit von der Aus­bil­dungs­dauer. Die Verwaltungsgebühren wer­den ebenfalls mo­nat­lich eingezogen.

Wie hoch ist die Vergütung der KJP-Ausbildungstherapien?

Die Ausbildungstherapien an der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz der API und/oder an ko­ope­rie­ren­den Lehrambulanzen oder Lehrpraxen werden mit einem Anteil von mind. 40 % der Vergütung, die die Ausbildungsstätte von den Kran­ken­kassen für diese Behandlungen erhält, honoriert.

Dieser Anteil setzt sich aus dem unmittelbar an die Aus­bil­dungs­teil­nehmer*innen zu ent­rich­ten­den Honoraranteil, den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die gesamte Gruppensupervision (mindestens 100 Stunden), die gesamte Einzelsupervision (mindestens 50 Stunden) und therapeutenbezogene Einzelsupervision (zwei Stunden) sowie für den Einführungsworkshop "Praktische Ausbildung" und den von der Ausbildungsstätte über­nom­menen Kosten für die Durchsicht, Abstimmung und Anerkennung der Do­ku­men­ta­tio­nen im Rahmen der Fallbehandlung sowie der sechs ausführlich do­ku­men­tier­ten Fall­be­hand­lun­gen und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für zwei Prüfungsvorbereitungsseminare (14 h) und die Prüfungsgebühren für die mündliche Abschlussprüfung zusammen.

Derzeit beträgt die Erstattung bei einer in Vollzeit durchgeführten Prak­tischen Aus­bil­dung 48 %, bei einer in Teilzeit durchgeführten Praktischen Ausbildung 45 % der Kran­ken­kas­sen­ver­gütung (Stand: Mai 2021). Die Aus­bil­dungs­teil­nehmer*innen können somit zwi­schen ca. 27.000 € (für 600 Be­hand­lungs­stunden) und 38.100 € (für 800 Be­hand­lungs­stun­den) Ein­nahmen erzielen.

Bei dieser Kalkulation sind die möglichen Einnahmen während der Prak­ti­schen Tätigkeit 1 und 2 nicht be­rück­sich­tigt. Die Ein­nah­men­seite erhöht sich auf 52.200 €, würde man die Prak­ti­sche Tätigkeit 2 in Vollzeit (4 Tage/Woche, Vergütung 300 €/Monat) an der Aus­bil­dungs­am­bu­lanz der API ab­sol­vie­ren sowie für die Praktische Tätigkeit 1 über 12 Monate an einer nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV gewählten Klinik tätig werden (Mindest­ge­halt 1.000 €/Monat nach Psycho­thera­peuten­ausbildungsreform­gesetz § 27).