Die Ausbildungstherapien an der Ausbildungsambulanz der API und/oder an kooperierenden Lehrambulanzen oder Lehrpraxen werden mit einem Anteil von mind. 50 % der Vergütung, die die Ausbildungsstätte von den Krankenkassen für diese Behandlungen erhält, honoriert.
Dieser Anteil setzt sich aus dem unmittelbar an die Ausbildungsteilnehmer*innen zu entrichtenden Honoraranteil, den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die gesamte Gruppensupervision (mindestens 100 Stunden), die gesamte Einzelsupervision (mindestens 50 Stunden) und therapeutenbezogene Einzelsupervision (zwei Stunden) sowie für den Einführungsworkshop "Praktische Ausbildung" und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Kosten für die Durchsicht, Abstimmung und Anerkennung der Dokumentationen im Rahmen der Fallbehandlung sowie der sechs ausführlich dokumentierten Fallbehandlungen und den von der Ausbildungsstätte übernommenen Prüfungskosten (Teilnahme an Prüfungsvorbereitungsseminaren und mündliche Abschlussprüfung) zusammen.
Derzeit wird in Abhängigkeit von der Zahl der geleisteten Therapiestunden ein Honorar zwischen 37 € und 48 € je Therapiestunde vergütet (Stand März 2023). Die Ausbildungsteilnehmer*innen können so zwischen 22.710 € (für 600 Behandlungsstunden bei weniger als 12 Therapiestunden pro Woche) und 38.930 € (für 800 Behandlungsstunden bei mindestens 12 Therapiestunden pro Woche) erzielen.
Bei dieser Kalkulation sind die möglichen Einnahmen während der Praktischen Tätigkeit 1 und 2 nicht berücksichtigt. Die Einnahmenseite erhöht sich auf 52.730 €, würde man die Praktische Tätigkeit 2 in Vollzeit (4 Tage/Woche, Vergütung 300 €/Monat) an der Ausbildungsambulanz der API absolvieren sowie für die Praktische Tätigkeit 1 über 12 Monate an einer nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV gewählten Klinik tätig werden (Mindestgehalt 1.000 €/Monat nach Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz § 27).