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Zusatzangebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung


Verkürzte Ausbildung Psychologische Psychotherapie

Schwerpunkt: Verhaltenstherapie | Ausbildungszeit berufsbegleitend mind. 20 Monate

Dieses Zusatzangebot richtet sich ausschließlich an approbierte Kinder- und Jugend­lichen­psy­cho­thera­peut*in­nen mit psychologischem Grund­beruf.

Bei der verkürzten Ausbildung zum*zur Psy­cho­lo­gischen Psychotherapeut*in in curri­cu­la­rer Form werden 2/3 der KJP-Ausbildung anerkannt. Bisher haben 17 API-Ab­sol­vent*in­nen erfolgreich die Dop­pel­appro­ba­tion er­wor­ben. Im Frühjahr 2022 startet unser dritter Jahrgang. Es sind auch extern KJP-ap­pro­bier­te Be­wer­ber*innen herzlich willkommen. 

Ergänzungsqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Schwerpunkt: Verhaltenstherapie

Ziel der Ergänzungsqualifikation Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie ist die Be­fähi­gung, als approbierte*r Psychologischer Psychotherapeut*in Kinder, Ju­gend­liche und deren Bezugspersonen selb­ständig be­han­deln und abrechnen zu können.

Dieses Ziel ist nur bei vorliegender Fachkunde in Verhaltenstherapie gemäß § 95c SGB V erreichbar.

Das Qualifikationsangebot beinhaltet die Teil­nah­me an 200 Theoriestunden sowie die Behandlung von mindestens 6 Fällen. Hierbei sind mindestens 200 Be­hand­lungs­stunden zu erbringen, die selbständig unter Supervision (mind. jede vierte Behandlungsstunde, d. h. mind. 50 Stunden) durchgeführt werden.

Die API Potsdam richtet die Kurse zur Absolvierung der Er­gän­zungs­qua­li­fi­kation nach Bedarf ein. Kommt keine eigenständige Aus­bil­dungs­grup­pe zusammen, so können die In­te­res­sent*innen die Er­gän­zungs­qua­li­fi­kation im Rahmen der regulären Kinder- und Ju­gend­lichen­psy­cho­thera­pie­aus­bildung erwerben.

Der Beginn der Ergänzungsqualifikation ist ganz­jährig möglich.

Ausbildungsbegleitende Promotion

Als besonders förderungswürdig sehen wir die gegenseitige Bereicherung von evi­denz­ba­sier­ter Psycho­thera­piepraxis und Psy­cho­the­ra­pie­for­schung mit direktem Eingang von For­schungs­be­funden in die Praxis.

Als universitäres Ausbildungsinstitut (unith e. V.) unterstützen wir ausdrücklich die pa­ralle­le Förderung der Ausbildung im wis­sen­schaft­lichen und prak­ti­schen Bereich („Scien­tist-Practitioner-Modell“).

Gern suchen wir mit Ihnen nach in­di­vi­duel­len Lösungen zur Einbindung von Pro­mo­tions­vor­haben in die KJP-Ausbildung.

Erweiterte Fachkunde
Psychotherapie als Gruppenbehandlung

in der KJP-Ausbildung mit geringfügigen Zusatzkosten (in Höhe von 150 €) erwerbbar

Exklusiv für Auszubildende der API

 

Gruppenpsychotherapie mit Kindern und Ju­gend­lichen stellt aufgrund ihrer Wirk­sam­keit und Ökonomie einen wertvollen Bestandteil der kognitiven Ver­hal­tens­therapie von Kin­dern und Jugendlichen dar.

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Maß­nah­men zur Förderung von Grup­pen­psy­cho­thera­pie gilt die erweiterte Fach­kunde als wichtiges Qua­li­täts­merk­mal für Psy­cho­thera­peut*innen. Daher erhöhen Sie mit dieser Qualifikation Ihre Berufschancen sowohl im stationären als auch im am­bu­lan­ten Tä­tig­keits­be­reich.

Im Rahmen unserer KJP-Ausbildung können Sie die erweiterte Fachkunde für Grup­pen­psy­cho­thera­pie erwerben. Die erforderlichen Theorieseminare (48 Stunden) und Selbst­er­fah­rungs­stun­den im Grup­pen­kon­text (mind. 80 Stunden) sind bereits in unserem Curriculum enthalten. In diesen an­wen­dungs­orien­tier­ten Seminaren erwerben Sie Kennt­nis­se in der Theorie und Durchführung der Grup­pen­psy­cho­thera­pie sowie in der Grup­pen­dy­namik.

Weiterer Bestandteil der Qualifikation ist die Durchführung und Dokumentation von 60 Doppelstunden Grup­pen­psy­cho­therapie un­ter Supervision (mind. 30 Stunden bzw. 60 Ein­hei­ten Supervision).

Mit der erweiterten Fachkunde Grup­pen­psy­cho­the­ra­pie erwerben Sie die not­wen­digen formalen Vor­aus­set­zun­gen für die Genehmigung zur Durch­füh­rung und Ab­rech­nung von Gruppen­psycho­thera­pien.

Zertifikat Progressive Muskelrelaxation (PMR)

in der KJP-Ausbildung ohne Zusatzkosten enthalten

Exklusiv für Auszubildende der API

Die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (PMR) ist eine leicht erlernbare, sehr effektive und universell einsetzbare Entspannungsmethode. Sie ist daher besonders für Kinder und Jugendliche geeignet und folglich Bestandteil vieler therapeutischer Behand­lungs­pläne.

Die PMR ist fester Bestandteil unseres Curriculums. Nach den entsprechenden Lehr­ver­an­stal­tungen können Sie dieses Ent­span­nungs­ver­fah­ren bei sich selbst und Ihren Patient*innen anwenden.

Die anwendungsorientierten Seminare (20 UE) umfassen Kenntnisse über die psy­cho­lo­gischen und phy­sio­lo­gi­schen Zu­sam­men­hänge von Ent­span­nungs­vor­gängen. Durch eigene Übun­gen in Klein­gruppen und die gemeinsame Reflexion der damit ver­bun­denen Er­fah­rungen erleben die Teil­nehmer*innen, welche Kör­per­emp­fin­dun­gen mit Ent­span­nungs­übun­gen erzeugt werden können und erhöhen damit ihre Wahrnehmungsfähigkeit und das Pro­blem­be­wusst­sein für Entspannungsphänomene.

Durch die aktive Teilnahme erwerben Sie die notwendigen formalen Vor­aus­set­zun­gen für die Ge­neh­mi­gung zur Durchführung und Abrechnung von Progressiver Mus­kel­re­la­xa­tion nach Jacobson (Psy­cho­the­ra­pie­ver­ein­barung § 5, Abs. 7). Am Ende des Kurses erhalten Sie nach bestandener und er­folg­rei­cher Lehrprobe das Zertifikat zur Zu­satz­qualifikation "Pro­gres­sive Mus­kel­re­la­xa­tion".

Weiterbildung Integrative Lerntherapie

ausbildungsbegleitend an unserem Zentrum für Lerntherapie möglich

Das Ziel der Weiterbildung zum*zur In­te­gra­ti­ven Lerntherapeut*in am Zentrum für Lern­thera­pie (ZLT) ist die Vermittlung von um­fas­sen­den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fer­tig­kei­ten über die Stö­rungs­bil­der der Lese-Recht­schreib- und Rechenstörung sowie deren Diagnostik und Behandlung. Die Wei­ter­bil­dungs­teil­nehmer*innen werden be­fä­higt, selb­stän­dig eine speziell auf die Be­dürf­nis­se der Klient*innen abgestimmte Be­hand­lung mit wis­sen­schaft­lich begründeten und evaluierten Methoden durchzuführen, immer unter Ein­be­zug des schulischen und familiären Systems.

Die Weiterbildung richtet sich an Aus­zu­bil­den­de zum*zur Kinder- und Ju­gend­lichen­psy­cho­thera­peut*in an der API. Sie erstreckt sich berufsbegleitend über mind. 2 Jahre und be­in­hal­tet zusätzlich zu den hierfür re­le­van­ten Theo­rie­semi­naren im Rahmen der KJP-Ausbildung 100 Stunden spezifische Se­mi­na­re und Übungen.

Die praktische Weiterbildung über 210 Stun­den umfasst Hospitationen sowie 160 Be­hand­lungs­stun­den unter Supervision am ZLT. Zum Abschluss werden zwei schriftliche Fall­do­ku­men­ta­tionen erstellt.

Zertifikat Verhaltenstherapie im Säuglings- und Kleinkindalter

Vertiefungsrichtung ohne Zusatzkosten im Rahmen der Praktischen Ausbildung an der Aus­bildungs­ambulanz möglich

Exklusiv für Auszubildende der API

In der Verhaltenstherapie im Säuglings- und Kleinkindalter werden anhaltende Störungen der Re­gu­la­tion (z. B. Schrei-, Schlaf- und Füt­ter­stö­run­gen) und der Eltern-Kind-Interaktion bei Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren und deren Eltern behandelt.

Das Ziel ist die Förderung der elterlichen Fein­füh­lig­keit und des in­tui­ti­ven El­tern­ver­hal­tens sowie die Vermittlung von Wissen über die Verhaltensfeinzeichen des Kindes. Elterliche Über­las­tungs­symp­tome sowie psychische Er­kran­kun­gen der Eltern können im Rahmen der Verhaltenstherapie im Säuglings- und Kleinkindalter ebenfalls mitberücksichtigt werden.

Das Angebot richtet sich an Auszubildende mit Zulassung zur Praktischen Aus­bil­dung, die einen Schwerpunkt im Be­reich der Verhaltenstherapie im Säuglings- und Kleinkindalter set­zen möchten. Die theo­re­tische Ausbildung beinhaltet 450 Stunden spe­zi­fi­scher Seminare zur verhaltenstherapeutischen Behandlung von Säug­lin­gen, Kleinkindern und deren Eltern, die im Rahmen der KJP-Ausbildung absolviert werden. Der praktische Teil der Zu­satz­qua­li­fikation setzt sich aus einer Hospi­tations­phase und eigen­ständigen Fall­behand­lungen mit mindes­tens 30 dokumen­tierten Behandlungs­stunden unter Super­vision zusammen. Darunter fallen auch die Durch­füh­rung und Auswertung differenzierter Eltern-Kind-In­ter­ak­tions­analysen.

Zertifikat Psychologische*r Sachverständige*r für familienrechtliche Fragestellungen

Schwerpunkte: Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit, Umgangsrecht | berufsbegleitend oder im letzten Drittel der KJP-Ausbildung ohne zusätzliche Kosten möglich

Exklusiv für Auszubildende der API

Das Fortbildungskonzept richtet sich an approbierte und teilapprobierte Kinder- und Ju­gend­lichen­psy­cho­the­ra­peu­t*innen und be­fähigt zur eigenständigen Er­stel­lung von Sach­ver­stän­di­gen­gut­achten für fa­mi­lien­recht­liche Frage­stel­lungen.

Über eine Teilapprobation verfügen die­je­ni­gen Personen, die im Rahmen ihrer Aus­bil­dung zum*zur Kin­der- und Ju­gend­lichen­psy­cho­therapeute*in zur ei­gen­stän­digen Be­hand­lun­gen von Patient*innen unter Su­per­vi­sion zugelassen sind.

Der Gesamtumfang des Fort­bil­dungs­curri­cu­lums umfasst 915 Stunden. Davon entfallen 495 Stunden auf Theorieseminare (rechtliche & psychologische Grund­lagen, Diagnostik, Krank­heits­lehre, Prä­ven­tion/Mediation, Be­son­der­heiten der Begutachtung im Kind­schafts­recht), 60 Stunden auf Supervision und 360 Stunden auf die praktische Gut­ach­ten­er­stel­lung von mindestens drei familienrechtlichen Gut­ach­ten.

Die im Rahmen der KJP-Ausbildung ab­sol­vier­ten korrespondierenden Lehr­ver­an­stal­tungen werden voll­stän­dig anerkannt. Die Zertifizierung bei der zuständigen Psycho­thera­peu­ten­kammer (OPK) ist be­an­tragt.

Zertifikat Schulbeobachtung

ausbildungsbegleitend ab Beginn der Theoretischen Ausbildung ohne zusätzliche Kosten möglich

Exklusiv für Auszubildende der API

Mit der Teilnahme an der internen Fort­bildung zum*zur Schul­beobachter*in werden eingehende Kenntnisse und Erfahrungen im standardisierten Schul­beobachtungs­verfahren mittels „Stony Brook Code“ erlangt.

Bei dem Verfahren handelt es sich um eine verdeckte, standardisierte Verhaltens­einschätzung von Konzentrations­problemen, evidenter Hyper­aktivität und/oder signi­fi­kantem Stör­verhalten im Schul­kontext. Das Prinzip beruht auf einer syste­matischen Beob­achtung eines Ziel­kindes und dessen Mit­schüler*innen. Die Klasse dient dabei als Norm. Die Vorgehens­weise hat sich ins­besondere bei der Fest­stellung von „Hyper­kine­tische Störungen“ (F90.-) und „Störungen des Sozial­verhaltens“ (F91.-) bewährt.

Das Angebot richtet sich an Auszubil­dende der API Potsdam und kann mit Beginn der "Theore­tischen Aus­bildung“ zum*zur Kinder-und Jugendlichen­psychotherapeut*in aufgenommen werden. Nach einer Hospitations­phase werden die Schul­beobachtungen eigen­ständig und entgeltlich von den Schulungs­teilnehmer*innen durchgeführt. Die erbrachten Stunden werden im Rahmen der Prak­tischen Tätigkeit 2 angerechnet.

Mit der ordnungs­gemäßen Absol­vierung der internen Fort­bildung an der API Potsdam wird ein Fortbildungs­zertifikat ausgestellt, das die erfolg­reiche Teilnahme bescheinigt.